Die Grüne Hausnummer würdigt seit ihrem Start 2017 das vorbildhafte Engagement privater Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner Wohngebäude und ab 2021 auch der wohnungswirtschaftlichen Unternehmen, die beim Bauen oder Modernisieren in puncto Energieeffizienz mehr tun, als der Gesetzgeber vorschreibt. Seit 2023 können sich darüber hinaus auch Eigentümerinnen und Eigentümer von beheizten Nichtwohngebäuden, sowie Gebäuden mit wohnähnlichen Zwecken, bspw. Wohn-, Alten- und Pflegeheime, ebenfalls um die Grüne Hausnummer bewerben. Neben der Energieeffizienz können innovative gebäudetechnische bzw. sozial-innovative Lösungen eine Grüne Hausnummer wert sein. Hierzu zählen beispielsweise: umweltfreundliche und gesunde Baustoffe, Nutzung erneuerbarer Energien, serielle Sanierung, Mieterstrom, Ladesäulen für Elektromobilität, nachbarschaftliche Energieversorgung.

Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen gelten jeweils unterschiedliche Energiestandards in Anlehnung an die geltende Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Einhaltung der Kriterien ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Eine Inanspruchnahme der zugehörigen Fördermittel ist nicht zwingend erforderlich. Eigentümerinnen und Eigentümer, die besonderen Wert auf nachhaltige ökologische Baustoffe, innovative Technik oder eine architektonisch gelungene Umsetzung von Energieeffizienz bei Neubau oder Sanierung gelegt haben, können sich ebenfalls bewerben und die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS erhalten. Eine Fachjury entscheidet in diesem Einzelfall über die Vergabe des zusätzlichen Prädikats „PLUS“.

Die Kampagne „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wird durch die Handwerkskammern Halle und Magdeburg, die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie die Verbände der Wohnungswirtschaft bzw. der Wohnungsgenossenschaften unterstützt und fachlich begleitet.

Fehler

Grüne Hausnummer Plus [(c)LENA]

Ansprechpartner

Robert Koch
Ulrike Nestmann