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Bundesförderung für effiziente Gebäude (2024)

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bündelt und vereinfacht der Bund seit 2021 mehrere Förderprogramme für energetische Sanierungen und Neubauten, darunter das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ sowie das „Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)“. Im Juli 2022 wurde das Programm deutlich gekürzt und zum 01. Januar 2024 anlässlich der jüngsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umfassend reformiert. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der energetischen (Komplett-)Sanierung oder dem energieeffizienten Neubau finanziell unter die Arme zu greifen und somit verstärkte Anreize für Investitionen in zertifizierte Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Dabei können sowohl  Zuschüsse als auch zinsgünstige Darlehen bzw. Tilgungszuschüsse in Anspruch genommen werden.

Seit 1. Januar 2024 wird die BEG in folgende Teilprogramme unterteilt:

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Mit dem Programmteil „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Errichtung bzw. den Ersterwerb energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses/-gebäude 40 für Neubauten und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen, die sich auf die Höhe des Förderdarlehens auswirken: „Förderstufe 1 – Klimafreundliches Gebäude“ stellt die Basisstufe dar und fordert den Effizienzhausstandard 40, eine reduzierte Emission von Treibhausgasen sowie eine Heizungsanlage, die auf fossile Brennstoffe oder Biomasse verzichtet. Die „2. Förderstufe – QNG“ fordert zusätzlich ein sogenanntes „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“.

Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden 
Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Die beiden Teilbereiche BEG WG sowie BEG NWG unterscheiden sich vorrangig in den mit Ihnen adressierten Gebäudetypen: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude. Gefördert werden die Sanierung zum Effizienzhaus 85 (oder besser), die Sanierung eines Baudenkmals sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Sanierung oder der Kauf sind über einen KfW-Kredit zu finanzieren und kann durch einen Tilgungszuschuss unterstützt werden, welcher durch die jeweils erreichte Effizienzhausstufe erhöht werden kann. Weitere Boni können erlangt werden, wenn das sanierte Gebäude seinen Energiebedarf künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt (EE-Klasse) oder wenn bei der Sanierung nachhaltige Materialien eingesetzt werden (NH-Klasse).

Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Die BEG EM bezuschusst einzelne Sanierungsmaßnahmen am Gebäude, die sich positiv auf die Energieeffizienz auswirken und unterteilt sich seit 2024 erstmals in zwei Teile:

1. Die Heizungsförderung - Zuschüsse und Förderkredite - wird komplett über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Für private Eigentümer sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 120.000€ ergänzender Förderkredit möglich.

2. Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird wie bisher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form von Zuschüssen (max. 20%) abgewickelt. (Ergänzende) Förderdarlehen werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.

Anmerkung: Abseits des Teilpaketes BEG EM – Heizungsförderung ist die Einbindung eines unabhängigen Experten oder Sachverständigen für alle der oben genannten Förderpakete zwingend erforderlich. Diese professionelle Fachplanung und Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind ausschließlich unabhängige Sachverständige, die in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind. Die dabei entstehenden Kosten sind ebenfalls mit bis zu 50% förderfähig. Die Beantragung erfolgt innerhalb des ursprünglichen Förderantrages für die jeweils geplante Maßnahme.

Weiterführende links:

co2online gGmbH: Zusammenfassung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderrichtlinien BEG – Einzelmaßnahmen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Förderrichtlinien BEG – Heizungstausch, Komplettsanierung & Baubegleitung

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Förderrichtlinie BEG – Klimafreundlicher Neubau (KFN)

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