Literaturhinweise zum Einstieg:
Für die Inhalte der aufgelisteten Literaturquellen übernimmt die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) keine Gewähr.
Eckpunktpapier Mieterstrom
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2017)
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Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021)
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Mieterstrom: Energiewende im eigenen Haus
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2018)
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Mieterstrom, was ist das?
Herausgeber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Team Energieberatung (2021)
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Weißt Du was Mieterstrom ist?
Herausgeber: Berliner Stadtwerke (2017)
Modelle
Mieterstrom-Modelle sind Vermarktungsmodelle für Strom,
- der vor Ort mit einer Solaranlage, einem BHKW oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,
- an die Hausbewohner/innen ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und
- im Gebäude verbraucht wird.
Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2020)
Contracting
Beim Contractingmodell sucht sich der/die Gebäudeeigentümer/in einen externen Dienstleister (Mieterstrom-Contractor), welcher die Stromerzeugungsanlage für ihn/sie betreibt und (in den meisten Fällen, jedoch nicht zwingend) finanziert. Die Rolle des/der Gebäudeeigentümer/in ist es, den nötigen Platz für die Anlagentechnik auf dem Gebäudedach zu Verfügung zu stellen, wofür er/sie eine Pacht erhält. Die Stromlieferung an die Mietergemeinschaft erfolgt durch den Dienstleister, welcher dadurch die rechtliche und administrative Verpflichtung übernimmt. Es ist zudem möglich, dass die Mieter/innen, durch die Gründung einer sogenannten Mieterstrom-Genossenschaft selbst aktiv werden können.
Der Vorteil beim Contracting-Modell ist, dass kein Energiemarkt-Fachwissen benötigt und eine Gewerbesteuerpflicht für den/die Gebäudeeigentümer/in vermieden wird. 1
Tochterunternehmensmodell
Beim Tochterunternehmensmodell versorgt das Wohnungsunternehmen bzw. der/die Gebäudeeigentümer/in die Mietgemeinschaft mit Strom. Für den Stromvertrieb wird zudem eine (eigens dafür geschaffene) Tochtergesellschaft gegründet, welche die Rolle als Energieversorger, Betreiber der Stromerzeugungsanlage und Stromlieferant für die Mietparteien übernimmt. Das Vermietungsgeschäft übernimmt formal gesehen wie bisher das Wohnungsunternehmen bzw. der/die Gebäudeeigentümer/in.
Wenn eine Wohnungsgenossenschaft eine Tochtergesellschaft für die oben genannten Zwecke gründen möchte, muss ein Förderzweck durch die Genossenschaft gewährleistet werden (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz (GenG)).1
Enabling-Modell
Beim Enabling betreibt und finanziert der/die Gebäudeeigentümer/in (z. B. auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft) die Stromerzeugungsanlage selbst. Ein Mieterstrom-Dienstleister kauft anschließend den eigen produzierten Strom zu besseren Konditionen, als bei herkömmlicher Netzeinspeisung ab und versorgt damit die Mietparteien im Gebäude. Der Mieterstrom-Dienstleister (z. B. ein Energieversorgungsunternehmen) wird so zum Stromlieferanten. Der/die Gebäudeeigentümer/in erhält zudem eine zusätzliche Vergütung, da der Strom nicht in das öffentliche Netz einspeist wird.
Quelle: Polarstern (2021)
Energiegenossenschaftsmodell
Beim Energiegenossenschaftsmodell wird von den ansässigen Mietparteien und ggf. Dritte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. eine Energiegenossenschaft gegründet. Diese betreibt und finanziert die Stromerzeugungsanlage und übernimmt die Rolle des Energieversorgers. Es ist zudem möglich die Finanzierung nicht über die GbR laufen zu lassen, sondern über einen externen Mieterstrom-Contractor.1
Eigenvertriebsmodell
Beim Eigenvertriebsmodell gibt es lediglich zwei Akteure: ein Wohnungsunternehmen und die Mieter/innen. Ersteres betreibt und finanziert selbst die Stromerzeugungsanlage und versorgt die Mieter/innen mit Strom. Das Wohnungsunternehmen hat durch diese Organisationsform allerdings einen deutlichen Mehraufwand, da Meldepflichten und weitere Vorgaben eingehalten werden müssen.1
Sonderformen
Es gibt zwischen den oben genannten Mieterstrom-Modellen zudem weitere Varianten, die individuell und passgenau auf Gebäude zugeschnitten werden können.
Leitfaden Mieterstrom für die Wohnungswirtschaft
1Herausgeber: WINNER - Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaft e. V. (2019)
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Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung
[...] Beim „Mieterstromzuschlag“ handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem EEG ausschließlich für Strom aus Solaranlagen. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (z.B. Strom aus Windkraft oder aus BHKWs) fällt nicht unter diese Definition. Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen. Die Förderung darf nunmehr ausgezahlt werden, nachdem die Europäische Kommission das Mieterstromgesetz am 20. November 2017 beihilferechtlich genehmigt hat.
Die folgende Abbildung veranschaulicht die grundsätzlichen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten bei der Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags: [...]2
Schaubild zum EEG-geförderten Mieterstrom
2Herausgeber: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2020)
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Mieterstromförderung | Einspeisungsvergütung | Mieterstromzuschlag
Herausgeber: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (2021)
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Mieterstrom und Mieterstromzuschlag - Das sollten Vermieter wissen
Herausgeber: Vermieterverein e.V. (2021)
Mieterstrom und seine gesetzlichen Regelungen
Herausgeber: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (2021)
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Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Mieterstrom
- PROJEKTKANZLEI, Rechtsanwalt Sebastian Lange (Potsdam, Brandenburg)
- Rödl & Partner GmbH (Nürnberg, Bayern)
- Dr. Bönning Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Emmendingen, Baden-Württemberg)
Mieterstrom: Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM)
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Prognos AG, Boos Hummel & Wegerich (BH&W) (2017)
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Mieterstrom für Verbraucher:innen
Herausgeber: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (2021)
Mieterstromprojekte vom Mieterstrom-Anbieter Polarstern
Hier geht es zu den Mieterstromprojekten