![Grüne Hausnummer [(c)LENA] Grüne Hausnummer [(c)LENA]](http://www.sachsen-anhalt-energie.de/de/datei/anzeigen/id/12993,1012/grüne_hausnummer.jpg)
Mit der Grünen Hausnummer werden Gebäudeeigentümer:innen ausgezeichnet, die nach dem 1. Oktober 2009 energieeffizient gebaut oder saniert haben. Die Auszeichnung honoriert ihren Einsatz für Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Bauen.
Neubauten: Gebäude, die den KfW-Effizienzhausstandard 55 erfüllen oder übertreffen.
Bestandsgebäude: Gebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde und die auf KfW-Effizienzhausstandard oder mit KfW-Einzelmaßnahmen saniert wurden. Erfolgte eine Sanierung durch Einzelmaßnahmen, müssen mind. drei der in diesem Bewerbungsbogen aufgeführten Maßnahmen durchgeführt worden sein. Davon müssen mindestens zwei Maßnahmen die Gebäudehülle betreffen. Bei Nutzung nachhaltiger bzw. ökologischer Baustoffe kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Auszeichnung „Grüne Hausnummer PLUS“ verliehen werden.
Ist die Sanierung erfolgt, ohne KfW-Mittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energiebedarfsausweis als Nachweis beizufügen.
Bewerbung um die "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt" für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten
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Mit der Grünen Hausnummer werden Gebäudeeigentümer:innen ausgezeichnet, die nach dem 1. Oktober 2009 energieeffizient gebaut oder saniert haben. Die Auszeichnung honoriert ihren Einsatz für Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Bauen.
Neubauten: Gebäude, die den KfW-Effizienzhausstandard 55 erfüllen oder übertreffen.
Bestandsgebäude: Gebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde und die auf KfW-Effizienzhausstandard oder mit KfW-Einzelmaßnahmen saniert wurden. Erfolgte eine Sanierung durch Einzelmaßnahmen, müssen mind. drei der in diesem Bewerbungsbogen aufgeführten Maßnahmen durchgeführt worden sein. Davon müssen mindestens zwei Maßnahmen die Gebäudehülle betreffen. Bei Nutzung nachhaltiger bzw. ökologischer Baustoffe kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Auszeichnung „Grüne Hausnummer PLUS“ verliehen werden.
Ist die Sanierung erfolgt, ohne KfW-Mittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energiebedarfsausweis als Nachweis beizufügen.